Zusammenhalt im Pluralismus - Ausstellung - Bis an die Grenzen der Erde
Von Hubert Keßler
Öffentliche Tagung und Fortbildung unter dem Thema:
Zusammenhalt im Pluralismus - Facetten einer Kultur der Begegnung
07.06.2019 im Justus-Knecht-Gymnasium
Tagungsleitung
Hubert Keßler
Diplomtheologe
Vorsitzender Kulturinitiative e.V.
Lehrer am Gymnasium JKG
Prof. Dr. Franz Reimer
Professur für Öffentliches Recht und Rechtstheorie
Hein-Heckroth-Straße 5
35390 Gießen
Einleitung
Paul Kirchhof (Universität Heidelberg) beschreibt Pluralismus als „Offenheit für das Individuelle und Verschiedene, zugleich aber den Zusammenhalt der Gesellschaft in den elementaren Werten von Würde, Freiheit, Gleichheit“[1]. Markus Vogt (Universität München) bezeichnet ihn als „die jüngere Schwester von Freiheit“[2], die hohe Anforderungen an die Entscheidungsfähigkeit der Individuen stellt und vielfach Orientierungsschwierigkeiten in der individuellen Lebensführung erzeugt. Damit stellt sich einerseits die Frage: Wie viel Pluralismus erträgt die Freiheit in ihrem unendlichen Streben? Oder anders formuliert: Was sind die „Voraussetzungen und Ziele der Freiheit des Menschen und was sind die Bedingungen eines selbstbestimmten, verantwortlichen Lebens“ (wie Kirchhof seinen Beitrag betitelte)? Was kann und darf Staat hier garantieren, was aber kann er nicht leisten?
Wenn es andererseits wahr ist, dass „der Pluralismus auch zur Erosion gemeinschaftlicher Traditionen führen und die ethisch-kulturellen Grundlagen des Rechts so schwächen kann, dass dieses im Leeren hängen“[3] bleibt, stellt sich umgekehrt auch die Frage, wie viel und welche Art von Pluralismus einer Gesellschaft letztlich zuträglich ist. Schließlich lebt der Staat nach dem Böckenförde-Diktum von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann; er ist „in gewisser Weise … schwach, weil er darauf angewiesen ist, dass ihm die ethischen Voraussetzungen für sein Gelingen von außen zukommen.“[4]
Darum ist ein Nachdenken über das Verbindende in einem pluralistisch ethisch-kulturellen Umfeld von Nöten. In seinem Beitrag „Zusammenhalt durch Gleichheit? Reflexionen zum Verhältnis von Gerechtigkeit, Gleichheit und Pluralismus" fragt Markus Vogt daher: Worauf bezieht sich Gleichheit, damit sie nicht in einem Egalitarismus endet und zur Auflösung der Freiheit und des Individuellen führt? Was verhindert, dass das Sprechen von Gleichheit im Zwischenmenschlichen in einer Neiddebatte erstickt? Und was bedeutet „gleich“ und „gerecht“ in einem pluralistischen Kontext?
Der Zusammenhalt einer Gesellschaft im Pluralismus ergibt sich über Würde, Freiheit. Die Grundrechte und die mit ihnen auszubalancierenden Staatsziele enthalten einen Kanon ethischer Werte.[5] Sie möglichen damit beispielsweise auch einem „Nichtstaatsangehörigen“ ein menschenwürdiges Leben hier. Er ist „in der freiheitlichen Demokratie nicht bloßer Gast ist, sondern menschenrechtsberechtigter Rechtsgenosse. (…) Demokratische Solidarität ist also eine einladende, nicht eine ausgrenzende Solidarität.[6]
Fakt ist jedoch, dass der Pluralismus sich auch in einem Wertepluralismus zeigt, und dies nicht nur zwischen Einheimischen und Zugewanderten, sondern auch zwischen Jung und Alt, Stadt- und Landbewohner, Gläubigen und Atheisten usw. Der Wertepluralismus ist daher eine „Herausforderung für Kommunikation“ (Markus Vogt).[7]
Verändern sich damit auch die Grundrechte, ihr Verständnis und die gelebte Grundrechtspraxis? Gefährden Grundrechte, indem sie Pluralität sichern, zugleich den Zusammenhalt der Gesellschaft? Diesen Fragen wendet sich Lorenza Violini ( Universität Mailand) zu:
Inwiefern helfen uns die Grundrechte – sind sie Instrument oder erfahren wir sie als Bedrohung des Zusammenhalts? Verändern sich Grundrechte im europäischen und multikulturellen Kontext? Wenden sie sich von einem Mittel des Schutzes individueller Freiheit gegen den Staat zu einem Durchsetzungsmittel gesellschaftlicher Ansprüche gegen das Individuum?
[1] Paul Kirchhof, STRATEGIEN ZUR ENTFALTUNG DER WERTE; Wie Kann man in einer pluralistischen Gesellschaft unter den Bedingungen einer Demokratie für Werte eintreten, sie fördern und verteidigen? http://www.pass.va/content/dam/scienzesociali/pdf/acta6/acta6-kirchhof.pdf 30.12 . 2018 19:00
[2] Vgl. Wilhelm Korff, Markus Vogt, Gliederungssystem angewandter Ethik, S. 625 ff
[3] ebenda
[4] Siehe 1
[5] Josef Isensee, Ethische Grundwerte im freiheitlichen Staat, Der Konsens der Gesellschaft im Zeichen der Verfassung legt den Gedanken nahe, die Verfassung als Tafel der Grundwerte zu deuten. In der Tat hat das Grundgesetz höheren Ehrgeiz, als bloßes Organisationsgerüst des politischen Prozesses zu sein. Es postuliert die Würde des Menschen als die Grundlage des Gemeinwesens, als das Richtmaß der Grundrechte wie der Organisationsregeln. Die rechtstechnischen Normen der Verfassung bergen als ethische Substanz die Ideen der Individualfreiheit und der Selbstbestimmung des Volkes, der Toleranz und der sozialen Gerechtigkeit, der rechtsstaatlichen Gleichheit und der bundesstaatlichen Differenzierung.
http://www.gleichsatz.de/b-u-t/can/rec/isensee1grundwert.html 31.12.2018 _ 7:00_
[6] siehe 1
[7]Markus Vogt, Wie werden Werte geschaffen, Politische Studien 457, https://ordosocialis.de/pdf/M.Vogt/Wertekommunikation_PolStudien-9-2014.pdf 31.12.2018 7:00
Einführung
I) Professor Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof Bundesverfassungsrichter a. D., Seniorprofessor distinctus „Voraussetzungen und Ziele der Freiheit – zu den Bedingungen eines selbstbestimmten, verantwortlichen Lebens“.
II) Prof.essa Lorenza Violini Grundrechte als Instrument oder Bedrohung des Zusammenhalts? Verändern sich Grundrechte im europäischen und multikulturellen Kontext
III) Prof. Dr. Markus Vogt
„Zusammenhalt durch Gleichheit? Reflexionen zum Verhältnis von Gerechtigkeit, Gleichheit und Pluralismus.“
Prof. Dr. Dres. h.c. Kirchhof
Bundesverfassungsrichter a. D., Seniorprofessor distinctus
Vita
Paul Kirchhof – Vordenker und Nachdenker
Paul Kirchhof ist Professor für öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Heidelberg. Seine Vorschläge für eine tiefgreifende Reform und Vereinfachung des Steuerrechts sowie für einen radikalen Abbau der öffentlichen Schulden bestimmen seit Jahrzehnten die öffentliche Diskussion entscheidend mit.
Als Richter am Bundesverfassungsgericht hat Kirchhof an zahlreichen für die Entwicklung der Rechtskultur der Bundesrepublik Deutschland wesentlichen Entscheidungen mitgewirkt. So war er an Karlsruher Beschlüssen zum Euro, zur Vereinbarkeit des Grundgesetzes mit dem EU-Vertrag von Maastricht, zum Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern, zum Existenzminimum für Kinder sowie zum Schutz der Familien als Berichterstatter beteiligt.
Seit seiner Ernennung zum Seniorprofessor distinctus der Universität Heidelberg im Jahr 2013 wirkt Paul Kirchhof weiterhin als Wissenschaftler und Publizist. Er schreibt viel beachtete Bücher, Aufsätze und hält Vorträge. Die Heidelberger Akademie der Wissenschaften wählte ihn mit Wirkung zum 1. April 2013 zu ihrem Präsidenten.
Themen
„Voraussetzungen und Ziele der Freiheit – zu den Bedingungen eines selbstbestimmten, verantwortlichen Lebens“.
Unter diesem Titel entfaltet Herr Kirchhof die Frage, inwieweit unser Verfassungsverständnis auf die selbstbestimmte Suche nach dem individuellen Glück setzt, inwieweit wir dieses vom Staat erwarten dürfen.
Texte zum Thema
Die Freiheit liegt im Unterschied
DIE IDEE DER MENSCHENWÜRDE ALS MITTE DER MODERNEN VERFASSUNGSSTAATEN
STRATEGIEN ZUR ENTFALTUNG DER WERTE
Unsere Wertegemeinschaft : Wenn die Freiheit ins Leere läuft
Bildung Freiheit Verantwortung
Vortrag
Prof. Dr. Markus Vogt
Vita
Lehrstuhl für Christliche Sozialethik LMU München
Biografie und wissenschaftliche Laufbahn
Prof. Dr. Markus Vogt, Dipl. theol. M.A. phil., geb. 1962 in Freiburg i.Br., verheiratet, 3 Kinder; Studium der Theologie und Philosophie in München, Jerusalem und Luzern; 1992-1995 wiss. Mitarbeiter im Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung und Mitarbeit in der Redaktion “Handbuch der Wirtschaftsethik” und “Lexikon der Bioethik” (Görresgesellschaft).
Oktober 1998 bis März 2007 Professur für Christliche Sozialethik an der Philosophisch-Theologischen Hochschule der Salesianer Don Boscos in Benediktbeuern und seit April 2007 Inhaber des Lehrstuhls für Christliche Sozialethik an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Aufgaben neben seinem Lehrstuhl:
2008 - 2014 Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Sozialethikerinnen und Sozialethiker des deutschsprachigen Raums. seit 2008 Mitglied/Vorstandsmitglied des Münchner Kompetenzzentrums Ethik (MKE), 2011/12 Forschungsprofessur am Rachel Carson Center for Environment and Society (und seither permanent fellow dort); 2015 - 2017 Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät; seit 2016 Mitglied/Sprecher des Sachverständigenrates Bioökonomie der Bayerischen Staatsregierung; seit 2017 Mitglied der Wissenschaftsplattform Nachhaltigkeit 2030 beim IASS (Institute for Advanced Sustainability Studies).
Mitglied/Fachberater in zahlreichen kirchlichen und wissenschaftlichen Gremien, z.B. Arbeitsgruppe für ökologische Fragen der Kommission VI der Deutschen Bischofskonferenz (seit 1995), sowie Diözesanrat, Landeskomitee der Katholiken in Bayern, Katholisch Sozialwissenschaftliche Zentralstelle (KSZ), Eugen-Biser-Stiftung, Institut für Theologie und Frieden, Zentrum für ethische Bildung in den Streitkräften (ZEBIS), Leitung des Münchner Hochschulkreises an der Katholischen Akademie in Bayern, Vertrauensdozent des Katholischen Akademischen Ausländer-Dienstes (KAAD), Selbach-Umwelt-Stiftung, European Forum for the Study of Religion and the Environment (EFSRE), Institute for Environment and Religious Studies an der Nationalen Universität Uschghorod/Ukraine, Moderation der Reihe “Wissenschaft für Jedermann” (Deutsches Museum/Katholische Akademie in Bayern), Staatslexikon (Fachberater für die 8. Auflage).
Forschungsschwerpunkte: Anthropologische und sozialphilosophische Grundlagen der Ethik; Mensch-Umwelt-Beziehungen; Wirtschaftsethik/Gerechtigkeitstheorien; globale Entwicklung; Politische Ethik/Friedensethik.
Stipendien/ Preise: Scheffel-Preis, Humanismus-Heute-Preis, Cusanuswerk (Grund- und Promotionsförderung), DAAD ( Auslandsstipendium für Israel), Görresgesellschaft (Habilitaitionsstipendium), Economy and Society Award der päpstlichen Stiftung „Centesimus Annus Pro Pontifice“ (CAPP, 2017). Staatsmedaille für herausragende Verdienste um die Umwelt ( Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, 2018).
Themen
„Zusammenhalt durch Gleichheit? Reflexionen zum Verhältnis von Gerechtigkeit, Gleichheit und Pluralismus“
Texte zum Thema
Soziale Marktwirtschaft im Anspruch des Aristotelischen Gerechtigkeitsmodells
Vortrag
„Zusammenhalt durch Gleichheit? Reflexionen zum Verhältnis von Gerechtigkeit, Gleichheit und Pluralismus“
Professoresa Lorenza Violini, Mailand
Vita
Curriculum vitae
Prof. Violini leitet an der Universität Mailand die Abteilung für supranationales und Italienisches Öffentliches Recht
PERSONAL INFORMATION
1983 Master of Comparative law, University of Illinois at Urbana Champaign (USA) 1979 Diploma Droit Comparé de l’Environment, University of Strasbourg (France) 1978 Laurea in Giurisprudenza, cum laude, University of Siena (Italia)
CURRENT POSITION
2002 – to date: Full Professor of Constitutional and Comparative law, Faculty of Law, University of Milan (Italy) and Permanent Fellow of the Center for Ethics and Culture, University of Notre Dame (Indiana, USA)
PREVIOUS POSITIONS
Full Professor of Constitutional law, Faculty of Law, University of Pavia (Italy) Associate Professor of Institutions of Public law, Faculty of Law, University of Pavia Assistant Professor of Constitutional law, Faculty of Law, University of Pavia
Research Fellow, University of Illinois at Urbana Champaign (USA)
Research Assistant (Wissenschaftliche Mitarbeiterin), Albert Ludwigs-Universität, Institut für Öffentiches Recht ( Freiburg i. Br., Germany)
TEACHING ACTIVITIES
Constitutionalism and Sustainable development (taught in English),
University of Milan Comparative public law and Constitutional law,
University of Milan Regional law, University of Milan – Bicocca, Regional Law
Faculty of Economics, University of Pavia, Institutions of public law
Ihr neuestes Werk (auf Englisch)
Die fragmentierte Landschaft des Grundrechtsschutzes in Europa
Die Rolle der gerichtlichen und nichtgerichtlichen Akteure
Herausgegeben von Lorenza Violini, ordentlicher Professor für Verfassungsrecht und Antonia Baraggia, Assistenzprofessorin für vergleichendes Verfassungsrecht, Universität Mailand, Italien
Der zusammengesetzte Charakter des EU-Verfassungsrechts und die Präsenz verschiedener Akteure zum Schutz der Rechte in der europäischen Landschaft stellen einen komplexen und fragmentierten Rahmen dar, der immer noch nach einer kohärenten Struktur sucht. Dieses anspruchsvolle Buch bietet einen umfassenden Überblick über den Schutz der Grundrechte in Europa. In diesem Beitrag werden nicht nur die Rolle der juristischen Akteure, sondern auch die zunehmende Bedeutung nichtjustizieller Einrichtungen, darunter Agenturen, nationaler Menschenrechtsinstitutionen, der Venedig-Kommission und Gleichstellungsbehörden, berücksichtigt .
Themen
Grundrechte als Instrument oder Bedrohung des Zusammenhalts?
-Verändern sich Grundrechte im europäischen und multikulturellen Kontext
Vortrag
Prof. Lorenza Violini
Diritto Costituzionale
Facoltà di Giurisprudenza
Università di Milano –„ La Statale“
Grundrechte als Instrument oder Bedrohung des Zusammenhalts
Inhaltsübersicht
- HINFÜHRUNG 1
- AUF DER SUCHE NACH DEM KERN DER GRUND- UND MENSCHENRECHTE 4
- ALTE UND NEUE „KRISEN“ 9
- DIE ANTROPHOLOGISCHE DIMENSION DER KRISE 13
1. HINFÜHRUNG
Das mir anvertraute Thema ist unterschwellig mit gewissen Bedenken belastet, die sich in den letzten Jahren in der Gesellschaft und in der Literatur ausgebreitet haben.
Extrem ausgedrückt
- schrieb der MoralphilosophMacintyre „An die Menschenrechte zu glauben, ist wie an Einhörner zu glauben“
- Mary Ann Glendon zitierte in einem Vortrag im November 2018 Alan Rosen. Er schreibt: „Das Projekt der Menschenrechte hat verloren“.
- Auf deutschem Boden kritisieren manche Staatsrechtslehrer den Begriff der Grundrechte, wenn ihre Auslegung durch die Rechtsprechung zu weit ist und weil sie individualisierende, d.h. potentiell separierende, die Gesellschaft auseinandertreibende Wirkung haben.
Die Begeisterung für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Jahre 1948 scheint sich angesichts aktueller Probleme (Multikulturelle Immigration, Bioethic, Gefährdung der Staatssicherheit wegen Terrorismus) gelegt zu haben. Heute, 70 Jahre später, sieht man die Grund- und Menschenrechte mit mehr Skepsis als noch zur Nachkriegszeit.
Damals erschien die Wiederentdeckung des Naturrechts, aus dem die Grund- und Menschenrechten stammen, als eine aussichtsreiche Alternative zum Rechtspositivismus, der, zusammen mit den Nationalismen, den Weg in die Diktatur ebnete. Das Naturrecht wurde als ein Schutz der Grundrechte des einzelnen gegen das staatliche Monopol der Rechtssetzung und der Rechtsentscheidung verstanden.
Diese Idee dauerte nur kurz, weil das Konzept von vielen Unsicherheiten umgeben war. In den folgenden Jahrzehnten waren es daher auf internationaler Ebene die Menschenrechte und auf nationaler (und später europäischer) Ebene die Grundrechte, die das Überleben einer ethischen Instanz gewährleisteten. Auf internationaler Ebene, zum Beispiel, wurden die Staaten nicht nur danach beurteilt, ob sie ihre Verträge einhielten, sondern auch danach, wie sie mit ihren Einwohnern und deren Rechten umgingen.
Warum dann all diese Skepsis?
Ich sehe mich nicht in der Lage, Ihnen heute eine Antwort darauf zu geben, wie es zu dieser skeptischen Haltung in der Literatur und zu der Verunsicherung in der Gesellschaft gekommen ist. Sie ist aber allgegenwärtig. Ich möchte jedoch heute versuchen, mit Ihnen zusammen herauszufinden, was hinter diesen Ängsten steckt und wie man ihnen möglicherweise begegnen kann.
Hierfür ist es jedoch erforderlich, zu den Wurzeln der Grundrechte zurückzukehren und uns die Grundfragen wieder zu stellen, die die Materie charakterisieren.
- Also: Worum geht es bei den Grundrechten eigentlich? Abwehrrechte? Leistungsrechte? „neue“ Grundrechte? Werte als Basis für die Werteordnung der Gesellschaft? ….. Die zahlreichen Definitionen und Erscheinungsformen dieser Rechte zeigen, dass der Begriff der Grundrechte dynamisch und vielfältig ist. Ihre geschichtliche Entwicklung hat uns gelehrt, dass immer neue Anforderungen und Bedürfnisse entstehen, die es von staatlicher Seite zu schützen und einzufordern gilt.
- Die Dynamik der Grundrechte lässt sich an den vier folgenden historischen Bespielen veranschaulichen:
- Im 18. Jahrhundert wurden die Grundrechte als Abwehrrechte gegen die Exekutivgewalt verstanden, sie sicherten also primär den Schutz gegen den Staat (Schlagwort: Gesetzesvorbehalt)
- Nach dem zweiten Weltkrieg wurden im Rahmen der Gewaltenteilung alle drei staatlichen Instanzen mit dem Schutz der Grundrechte betraut. So wird in Art. 1 Abs.1 GG der Schutz der Menschenwürde den 3 Gewalten übertragen und so eine staatliche Verpflichtung geschaffen. Auf den Schutz der Grundrechte gerichtet, löst der Verfassungsstaat das Problem der Grundrechtsgewährleistung nicht nur durch die Gewaltenteilung, sondern auch durch das komplexe Gefüge von parlamentarischer Repräsentation, verfassungsmäßig garantierten Freiheitsrechten, ihrer richterlichen Kontrolle, und durch Entscheidungsprozesse, die letztlich alle, aber gebremst durch die Gewaltenteilung, auf dem Mehrheitsprinzip beruhen (Rohnheimer)
- Nach langer Auseinandersetzung innerhalb der kirchlichen Rechtslehre ist in der Gegenwart der Verweis auf die Menschenrechte auch von der Kirche (Johannes den XXIII und Johannes-Paul den II) wieder üblich geworden.
- Die Funktion der Grundrechte als Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat erstreckt sich durch die Drittwirkung heute auch auf einige Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander.
Die geschichtliche Entwicklung der Grundrechte kann mit der Erforschung des Universums verglichen werden: auf der Suche nach dem Ursprung der Schöpfung hat die Menschheit es sogar geschafft, die „schwarzen Löcher“ zu fotografieren, aber wir wissen nicht, wo diese Reise einmal enden wird.
Betrachten wir das Beispiel der Astrophysik etwas genauer: die Frage nach dem Sinn dieses Abenteuers treibt uns an, der Zukunft mit Neugier entgegenzublicken, trotzt der Angst vor dem Unbekannten. Zugleich wissen wir aber, dass der Weg in die Zukunft auch immer etwas „Solides“ braucht.
Die Dialektik zwischen dem „Soliden“ und dem „Unbekanntem“ gehört zu jedem Bereich des menschlichen Denkens und Handelns: Es gibt immer ein Mare Nostrum der Landkarten der Römer, und wo das geographische Wissen endete, schrieben diese: Hic sunt leones. Das heißt, das Geheimnis – das Unbekannte – als Teil der Erkenntnis mag Angst und Zittern verursachen, wie die Löwen. Auch Tacitus schien bewusst zu sein, dass das Unbekannte den Voelker Angst verursacht. In seinem Buch über die Germanen schrieb er: “Secretum illud quod sola reverentia vident, hoc deum appellant.“ (Das Geheimnisvolle, das sie in Angst und Zittern versetzt, das nennen sie Gott). Um solche Ängste entgegenzugehen, braucht man etwas „Solides“: eine Erde, ein fester Boden für die Astrophysik, ein Stern.
Was ist das „Solide“, auf dem die Theorie der Grundrechte gründet?
In diesem Vortrag werde ich mich zunächst dem „soliden“ Kernbegriff der Grundrechte annähern, d.h. dem Begriff der Menschenwürde. Anschließend werde ich ansatzmässig erläutern was unter dem Begriff „Krise“ zu verstehen ist. Abschließend werde ich kurz darauf eingehen, inwiefern eine „Krise“ auch eine Gelegenheit darstellt, um die fundamentalen Fragen in Bezug auf die Gesetze und die Rechte – aber auch in Bezug auf die menschliche Erfahrung - aufzugreifen.
2. AUF DER SUCHE NACH DEM KERN DER GRUND- UND MENSCHENRECHTE
Als im Jahre 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unterzeichnet wurde, bekundeten die beteiligten Regierungen ihren Willen, die Rechte des Menschen zu achten. Das wohl wichtigste Wort dieser Erklärung wurde der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte aus dem Jahre 1789 hinzugefügt: die Würde des Menschen.
Der Vorgänger der AEMR aus dem Jahr 1789 konzentrierte sich auf den Schutz der Freiheit, Gleichheit und der Brüderlichkeit. Die Nachfolgeerklärung übernahm diese Schutzgüter und erweiterte sie um das grundlegende Konzept der „Würde“, welches in zahlreichen Verfassungen der Nachkriegszeit aufgenommen wurde und die Rückkehr zur Idee vom Naturrecht signalisierte. Hierdurch sollte dem Staat die Monopolstellung in Bezug auf die Definition und Ausführung der Menschrechte dem Staat entzogen werden.
Bezeichnend ist unter diesem Gesichtspunkt die italienische Verfassung, die die „Rechte anerkennt“. Dieses Wort ( Anerkennung) deutet eine weitere Dimension an, von der die Grundrechte abgeleitet wurden. Bei der italienischen Verfassungsversammlung (1945-48) wurde aber die Idee des Naturrechts, im Sinne der Existenz eines übergeordneten Rechts ausdrücklich abgelehnt. Das Wort „Anerkennung“ wurde eben eher als Vorrang der Person und ihrer Würde vor der Macht des Staates gesehen, ohne festzulegen, woher diese Vorrang kam; insofern gab es nicht nur von den Christdemokraten, sondern auch von den Kommunisten und den Liberalen eine einhellige Zustimmung.
Diese ausnahmslose Übereinstimmung war bereits zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung der Allgemeinen Erklärung zu verzeichnen, bestand, wie Maritain sagte, jedoch nur insofern, als man die Frage nach den philosophischen und rechtlichen Ursprüngen ausklammerte. In beiden Fällen herrschte daher die „Anerkennung“ einer terra incognita, die das Einvernehmen begünstigte.
Die „Anerkennung“ der Menschenwürde hat sich als juristisches und gleichzeitig auch als meta-juristisches Prinzip erwiesen, das in der Umwandlung der großen metaphysischen Fragen in den Bereich des Immanenten bestehet. Prof. Udo Di Fabio hat eine solche Metaphysische Dimension der Grundrechte (verstanden in engem Zusammenhang mit dem Schutz der Menschenwürde) zutreffend beschrieben: „Als Metaphysik gelten letzte Fragen menschlicher Erkenntnis und Existenz. Letzte Fragen sind immer auch erste Fragen, also Fragen des Ursprungs, des Herkommens, der Natur. Es sind die Fragen nach den Prämissen, nach unverrückbaren Axiomen, es geht um Vorannahmen und Verständigungshorizonte.“
Diese Betrachtungsweise der Metaphysik deckt sich größtenteils mit dem Grundgedanken Harts aus den 60er Jahren. Nach dem berühmten englischen Rechtsphilosophen kann die Verbindung der Metaphysik mit den Grund- und Menschenrechten heute kaum mehr nachvollzogen werden. Um es mit den Worten von Herbert Hart zu sagen: „Die fortwährende Wiederentdeckung einer Form der Naturrechtslehre ist zum Teil auf die Tatsache zurückzuführen, dass ihre Anziehungskraft sowohl von der göttlichen, als auch von der menschlichen Autorität unabhängig ist, und zum Teil auf die Tatsache, dass sie trotz einer metaphysich aufgeladenen Terminologie, die heute kaum noch akzeptiert wird, bestimmte elementare Begriffe enthält, die für das Verständnis von Moral und Recht von Bedeutung sind. Diese müssen wir versuchen, von ihrem metaphysikalischen Umfeld zu lösen und hier auf einfacher Weise (auf englisch „in simpler terms“) zu formulieren" (i.e. mit einfacheren Begriffen auszudrueken)
Wie kann man über die Menschenwürde „in einfachen Worten“ oder „in simpler terms“ sprechen?
- Di Fabio zeigt uns einen ersten möglichen Weg, um in einfachen Worten über die Menschenwürde zu sprechen: hierzu muss man sich selbst fragen, woher die eigene Würde kommt und warum man respektiert werden möchte. Jeder von uns ist hier herausgefordert, eine persönliche Antwort zu geben.
- Bezeichnend ist auch die Parallele zwischen der deutschen und der italienischen Verfassung. Ähnlich wie in Italien, aber in einer deutlicheren Art und Weise, haben sich die Gründer der deutschen Verfassung auf metaphysische Aspekte besonnen. Anders als die Weimarer Verfassung stellte das Grundgesetz nicht nur den Schutz der Republik, sondern auch den Menschen mit seinen angeborenen Rechten in den Vordergrund. Seine Würde wurde damit „das tragende Konstitutionsprinzip und der oberste Verfassungswert“. Darüber hinaus, wie es Ihnen sicherlich bekannt ist, hat das BVerfG in seiner Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz betont, dass „jeder Mensch als Person diese Würde besitzt, ohne Rücksicht auf seine Eigenschaft, seine körperlichen oder geistigen Zustand, seine Leistung und seinen sozialen Stand.“
- Die Würde des Menschen kann zwar verletzt werden, indem sie nicht „geachtet“ wird. Sie kann einem Menschen aber nicht genommen werden und sie bleibt ihm auch nach dem Tod erhalten. Dem Menschen wird sozusagen, allein auf der Grundlage seiner Existenz, ein „ewiges Recht“ zur Seite gestellt, das ihm bedingungslos anhaftet, mit seiner Existenz begründet wird und auch nach seinem Tod weiter besteht (Mephisto-Urteil“ im Jahre 1971).
- Ich möchte nochmals betonen, dass die Menschenwürde ein dem Menschen immanentes Recht ist, welches ihm zwar nicht genommen, aber verletzt werden kann. Bei einigen Verletzungen ist es möglich, sie in simpler terms zu erklären. Es gibt heutzutage „evidente und unbestrittene Verletzungen“ die auch höchstrichterlich als unmittelbarer Eingriff in den Schutzbereich angesehen wurden. Beispiele sind die Todesstrafe oder das Abschießen eines von Terroristen entführten Flugzeugs mit unschuldigen Personen gemäss dem Luftsicherheitsgesetz, das 2005 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wurde. Die Wertung „unmittelbarer Eingriff“ mag in der Heiligkeit des Menschen begründet sein, die in der westlichen Tradition auf die Bibel zurückzuführen ist. Mit einfacheren Worten lässt sich sagen: Wenn der Staat weder den Menschen ‚schafft‘ noch dessen Rechte (die er lediglich anerkennt), so kann er ihm ebenso wenig das Leben nehmen, das die Grundlage seiner Würde und somit auch seiner Rechte ist.
Andere Handlungen, wie beispielsweise das zwangsweise Abschneiden der Haare (Ungarn) oder der Anspruch auf eine “der Würde des Menschen“ angemessene häusliche Unterkunft oder die Geschlechtsverstümmelung (auch mit „Einwilligung“), sowie die Ein-Kind-Politik in China, tangieren ebenfalls die grundrechtlich geschützte Menschenwürde und dies wurde auch von der Rechtsprechung verschiedener Länder so anerkannt. Von daher kann man über die Menschenwürde dann in simpler terms sprechen, wenn es um das direkte Eindringen von Verletzungen in den inneren Bereich der Person und in deren persönliche Merkmale geht. In diesem Sinn wäre dies ein Prinzip, das die Rechtsprechung nur sehr sparsam verwenden sollte, (was sie manchmal nicht tut…) (Hassemer).
- Umstritten ist hingegen das Thema „würdevolles Sterben“. Hier treffen subjektive Begriffsauffassungen einer pluralistischen Gesellschaft aufeinander[1], die an die Stelle einer objektiven Auffassung der Menschenwürde treten.
Bekanntlich gehört es zum Wesen der Demokratie, dass sie einer pluralistischen Gesellschaft dient, wo Mehrheits- und Minderheitsauffassungen zusammenleben müssen. „Das System demokratisch-parlamentarischer Entscheidungsfindung ermöglicht es – in einem historisch noch nie dagewesenem Maße –, dass Menschen unterschiedlicher Auffassung (…..) in Frieden, Freiheit und Sicherheit zusammenleben können. Werden jedoch die Fragen nach der Gerechtigkeit von Handlungen und nach dem Gut und Böse von Gesetzen aus Prinzip und mit System geleugnet, mithin Politik und legitime Gesetze darauf reduziert, was jeweils die Mehrheit beschließt, dann begibt sich die Demokratie in ernste Gefahr, zur bloßen Diktatur der Mehrheit zu verkommen“ (Rhonheimer)
Schutz gegen die „Diktatur der Mehrheit“ sind im Verfassungsstaat die Verfassung und die Verfassungsgerichtsbarkeit. Sie entscheidet nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit, wonach die unterschiedlichen Grundrechte und Interessen gegeneinander abgewogen werden. Aber, wenn es um die Menschenwürde in Verbindung mit dem Recht auf Leben geht, dann wird diese Methode problematisch, denn die Menschenwürde ist kein abzuwägendes Interesse oder Recht, sondern gerade der Massstab, oder – noch radikaler gesagt – sie ist selbst die Waage (Silvestri), der feste Boden.
Wenn dieses Prinzip in Frage gestellt wird, dann erlebt die Menschenwürde selbst eine radikale Krise, wie es heutzutage manche in der Literatur andeuten (MacCrudden, 2006)
Nur ein Beispiel von vielen: nach der Veröffentlichung des Berichts des Ethischen Komitees von Busch über die Menschenwürde 2008 schrieb Steven Pinker einen Artikel in der Zeitschrift New Republic ( vom 28. Mai 2008) unter dem Titel “The Stupidity of Dignity”
3. ALTE UND NEUE „KRISEN“
Wie die Menschenwürde, haben auch alle fundamentalen Rechte viele Krisen durchlebt.
Es gab zwar einen Moment in unserer Geschichte, in dem die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte einstimmig unterzeichnet wurde. Diesbezüglich aber möchte ich erneut die Worte Maritains zitieren: „Wir haben uns auf alles geeinigt, sofern wir uns nicht gefragt haben, was der Ausgangspunkt dieses Abkommens ist.“
Mögliche Ursachen für die Krise des Projekts der Menschenwürde und der Grundrechte sind:
- die Unsicherheit über das Bestehen eines Fundamentes,
- die Gefahr (Mary Ann Glendon), dass die Bedeutung der Pflichten - angesichts einer Überbewertung der Rechte - verschwindet. Als Folge riskieren die Rechte ihre Solidaritätsbedeutung zu verlieren und damit zu einer Bestätigung des Egoismus zu werden;
- die Aufsplitterung der Rechte in Frauenrechte, reproduktive Rechte, Rechte von Kindern, Tieren, Bäumen usw. Diese „selektive Haltung“ stellt eine Gefahr für die Rechte dar, insofern es zu einer Vervielfachung der Konflikte führt. ( Schlagwort: „one nation under lawyers“)
Die Krise, in der wir uns zur Zeit befinden, ist aber sicherlich nicht die erste, mit der sich die Rechtstheorie auseinandersetzen musste; aber sie scheint radikaler zu sein. Warum?
- Der Universalismus, nach dem die Ideen, Ideale, Rechte und Pflichten grundsätzlich für alle gelten, gerät so immer mehr in Vergessenheit. Amartya Sen betonte die Gefahr, dass auch die Rechte irgendwann der Realisierung einer Art kultureller Kolonialpolitik zum Opfer fallen werden, was zu einer Vernachlässigung lokaler Traditionen führt. Im Übrigen, werden alle universalia in Krise gestellt; sogar die liberale Demokratie durchlebt eine radikale Krise, die zum paradoxales Schlagwort „unliberale Demokratie“ geführt hat.
Die heutigen Züge der Krise zeigen einen institutionellen und einen substantiellen Aspekt:
- Der institutionelle Aspekt: den Gerichten wird vorgeworfen, an Stelle der Parlamente über kontroverse ethische Fragen zu entscheiden und damit die Grenzen zwischen Judikative und Legislative zu verwischen (juristocracy). Darüber hinaus vermehren sich die Gerichtsbarkeiten, die über die verschiedenen Gesetzestexte zu urteilen haben. Man stellt sich die Frage, ob eine derartige Verflechtung von Entscheidungen und Instanzen zu „mehr“ oder „weniger“ Schutz führt, da die Rechtsunsicherheit wächst und die Dauer der Prozesse immer länger wird.
- Angesichts dieser Lage muss man sich immer wieder bewusst werden, dass die Gewährleistung der Grundrechte einem komplexen Gefüge anvertraut ist. Dieses komplexe Gefüge besteht (wie oben gesagt) „aus parlamentarischer Repräsentation, verfassungsmäßig garantierten Freiheitsrechten, ihrer richterlichen Kontrolle, und aus Entscheidungsprozessen, die letztlich alle, aber gebremst durch Gewaltenteilung, auf dem Mehrheitsprinzip beruhen“. Ein solches Gefüge sollte nicht komplett den Richtern übertragen werden (was in Italien oft der Fall ist)
- Von substantiellem Gewicht ist der Werte-Konflikt zwischen dem radikalen Islam und der jüdisch-christlichen Kultur des Westens. Die Auseinandersetzung betrifft:
- die Gleichheit (Gleichheit der Menschenwürde) der Geschlechter,
- die Trennung von Kirche und Staat (säkularer Charakter des Staates),
- die Religionsfreiheit (Freiheit, die Religion zu wechseln oder schlicht sich von der eigenen abzuwenden).
Von dieser kulturellen Andersartigkeit sehen wir meistens nur die Auswirkungen wie die Nahrungs- und Bekleidungsvorschriften. Die eigentliche Frage ist allerdings: Gibt es noch eine Alternative zur Wahl zwischen der Sekularisierung des Islams auf der einen, und der Islamisierung der Staaten auf der anderen Seite? Im Hinblick auf diese Frage möchte ich aus dem vom Papst Franziskus und dem Imam der Al Azahr unterzeichnete Dokument zur Religionsfreiheit zitieren, das nicht nur für alle eine Überraschung war, sondern auch als Beispiel für den Beginn einer neuen Sichtweise auf die Beziehung untereinander zu sehen ist.
„Im Namen Gottes, der alle Menschen mit gleichen Rechten, gleichen Pflichten und gleicher Würde geschaffen hat und der sie dazu berufen hat, als Brüder und Schwestern miteinander zusammenzuleben, die Erde zu bevölkern und auf ihr die Werte des Guten, der Liebe und des Friedens zu verbreiten. Im Namen Gottes und all dieser erklären Al-Azhar al-Sharif – mit den Muslimen von Ost und West – und die Katholische Kirche – mit den Katholiken von Ost und West – gemeinsam, dass sie die Kultur des Dialogs als Weg, die allgemeine Zusammenarbeit als Verhaltensregel und das gegenseitige Verständnis als Methode und Maßstab annehmen wollen,
Die Freiheit ist ein Recht jedes Menschen: ein jeder genießt Bekenntnis-, Gedanken-, Meinungs- und Handlungsfreiheit. Der Pluralismus und die Verschiedenheit in Bezug auf Religion, Hautfarbe, Geschlecht, Ethnie und Sprache entsprechen einem weisen göttlichen Willen, mit dem Gott die Menschen erschaffen hat. Diese göttliche Weisheit ist der Ursprung, aus dem sich das Recht auf Bekenntnisfreiheit und auf die Freiheit, anders zu sein, ableitet. Deshalb wird der Umstand verurteilt, Menschen zu zwingen, eine bestimmte Religion oder eine gewisse Kultur anzunehmen wie auch einen kulturellen Lebensstil aufzuerlegen, den die anderen nicht akzeptieren.
Der verdammenswerte Terrorismus, der die Sicherheit der Personen im Osten als auch im Westen, im Norden als auch im Süden bedroht und Panik, Angst und Schrecken sowie Pessimismus verbreitet, ist nicht der Religion geschuldet – auch wenn die Terroristen sie instrumentalisieren –, sondern den angehäuften falschen Interpretationen der religiösen Texte, den politischen Handlungsweisen des Hungers, der Armut, der Ungerechtigkeit, der Unterdrückung, der Anmaßung; deswegen ist es notwendig, die Unterstützung für die terroristischen Bewegungen durch Bereitstellung von Geldern, Waffen, Plänen oder Rechtfertigungen und auch durch die medizinische Versorgung einzustellen und all dies als internationale Verbrechen anzusehen, die die weltweite Sicherheit und Frieden bedrohen. Man muss einen derartigen Terrorismus in all seinen Formen und Erscheinungen verurteilen.“
Vielleicht lassen sich alle diese Krisen in einigen Fragen zusammenfassen: Sind die Menschrechte und die Grundrechte wirklich universell, oder sind sie nur das Ergebnis der westlichen Kultur, die die Welt kolonisieren will? Der Universalismus der Rechte ist gleichzeitig auch der Universalismus der Vernunft: ist es immer noch möglich, auf vernünftige Weise festzustellen, dass etwas gut für alle und nicht nur für manche ist? Kann das Recht immer noch als _ ars boni et aequi_ (das Recht als Wissenschaft des Guten und Gerechten) verstanden werden? Mehrheitsentscheidungen und Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit helfen uns, die Ursprünge der Grundrechte als „ins Herz geschriebenes Recht “ (wie es in der Vergangenheit über das Naturrecht gesagt wurde) anzuerkennen?? Was bestimmt das „Herz“ (die Erfahrung) der Menschen?
4. DIE ANTROPHOLOGISCHE DIMENSION DER KRISE
Geht man dem Problem weiter auf den Grund, stellt sich noch eine andere Frage: Betrifft die Krise der Menschenrechte das Recht oder vor allem den Menschen?
Was versteht man unter dem „Menschen“? Das wissenschaftliche Paradigma neigt dazu, all das in Frage zu stellen, was bisher als „Mensch“ definiert wurde: der Mensch als Resultat natürlicher Fakten wie der Geburt und des Todes. Früher lagen diese Fakten, die zur menschlichen Existenz gehören, außerhalb des menschlichen Kontrollbereichs. Aufgrund des technologischen Fortschritts hängen nun aber auch diese natürlichen Fakten in gewissem Maße vom Willen des Menschen ab – sie sind beeinflussbar geworden.
ich will ein blondes Kind, ich will ein gesundes Kind, ich will - und kann – sicherstellen, dass der Mensch dank genetischer Manipulation gesund und frei von Krankenheiten und vom Tod ist, oder ich will eben kein Kind usw. und auch die Entscheidung, sein Leben beenden zu können, wann und wie man sich wünscht, gilt als Angelegenheit des eingenen Willens.
Freiheit wird damit verstanden als Ausdruck des Willens, der im Rahmen des technisch Möglichen keine Grenzen kennt: Der technische Fortschritt verleitet zu einer weit verbreiteten Denkweise: ich kann alles wollen, was technisch möglich ist, denn Gut und Böse sind Konzepte, die völlig subjektiv geworden sind.
Hieraus folgt, dass es sich eben nicht nur um eine juristische, sondern auch um eine philosophische bzw. anthropologische Krise handelt, die uns dazu bewegt, über die Bedeutung des Menschen und über seine Beziehungen zu anderen Menschen nachzudenken. Das Recht im allgemeinen und insbesondere das Biorecht (Lebensrecht??) drängen uns zur Suche nach einer Antwort auf die Frage, was menschliches Leben und dessen Rechte sind. Unabhängig davon, welche Lösungen bei Konflikten zwischen den Rechtsgütern jeweils gefunden werden, kommen wir doch immer mit den großen Fragen der Menschheit in Berührung – mit den metaphysischen Fragen, die wir uns am Anfang dieses Vortrags in Anlehnung an Di Fabio und Hart gestellt haben.
Angesichts der pluralistichen (nach Ulrich Beck als liquiden definierten) Gesellschaft, in der alles zu schwanken scheint, ist es unerlässlich, sich auf diese Fragen zu besinnen und dort, wo es möglich ist, in einen Dialog zu treten, in dem die Solidarität zwischen den Menschen wachsen kann.
Die Rechtsprechung regt immer wieder zum Nachdenken an:
Zwei Zitate vom Supreme Court (1992) und vom Bundesverfassungsgericht (2004)
- „Unser Gesetz bietet persönlichen Entscheidungen in den Bereichen Ehe, Fortpflanzung, Empfängnisverhütung, Familienbeziehungen, Kindererziehung und Erziehung verfassungsrechtlichen Schutz. Diese Angelegenheiten, die die intimsten und persönlichsten Entscheidungen umfassen, die eine Person zu Lebzeiten treffen kann, Entscheidungen, die für die persönliche Würde und Autonomie von zentraler Bedeutung sind, sind für die durch die XIV. Änderung geschützte Freiheit von zentraler Bedeutung. Im Mittelpunkt der Freiheit steht das Recht, das eigene Konzept der Existenz, der Bedeutung, des Universums und des Geheimnisses des menschlichen Lebens zu definieren. Der Glaube an diese Dinge könnte die Attribute der Persönlichkeit nicht definieren, wenn sie unter dem Zwang des Staates gebildet würden……..". ( Geplante Elternschaft im Südosten Pennsylvanias gegen Casey, 505 U.S. 833 (1992)
- Auch die Einschätzung, dass die Betroffenen (Personen), die sich an Bord eines Flugzeugs befinden, das von Terroristen als als Waffe gegen andere Menschen eingesetzt wird] ohnehin dem Tod geweiht seien, vermag der Tötung unschuldiger Menschen in der geschilderten Situation nicht den Charakter eines Verstoßes gegen den Würdeanspruch dieser Menschen zu nehmen. Menschliches Leben und menschliche Würde genießen ohne Rücksicht auf die Dauer der physischen Existenz des einzelnen Menschen gleichen verfassungsrechtlichen Schutz.“
(www.bundesverfassungsgericht.de/en/decisions/rs20060215_1bvr035705de.html)
Diese Rechtsprechungen offenbaren zwei verschiedene, aber auch komplementäre Auffasungen der Grundrechte:
- die Freiheit der Suche nach dem Sinn des Lebens (nach dem Unbekannten) ohne Eingriffe des Staates und
- das Solide, die terra cognita, die uns erlaubt, die Suche auf festen Boden zu stützen. Es geht um die Unverzichtbarkeit einer objektiven, unzerstörbaren und bedingungslosen Version der Menschenwürde
Die gleiche Haltung bestimmt auch das Verständnis der Demokratie: sie ist der Boden, auf dem die Grundrechte geboren werden und gedeihen können.
Wie Rhonheimer schrieb, „ Die Demokratie entscheidet durch das Mehrheitsprinzip. Natürlich bleibt die Frage, ob allein das Mehrheitsprinzip schon genügt, um einem Gesetz moralische Legitimität zu verleihen. Was es konkret-politisch bedeutet, bleibt offen. Wichtige Koordinaten sind dabei aber abgesteckt. Insbesondere,
- dass es jenseits von politischer Macht und gesetztem Recht immer noch davon unabhängige gültige Maßstäbe von Recht und Unrecht gibt und
- …dass die Macht aller politischen Institutionen, insbesondere des Staates, sei er auch demokratisch legitimiert,
begrenzt ist und damit einem von ihm unabhängiger “Dimension” unterworfen ist
- sei es explizit Gott
- oder das Naturrecht
- oder etwas einfach „Unbekanntes“ (“secretum illud quod sola reverentia vident…. “)
Der Streit darüber, wie dieses “Etwas” anerkennbar …. und wie es politisch zu artikulieren ist, wird nie zu Ende gehen. Wichtig und im Interesse der Freiheit ist aber, dass dieser Streit weitergeht und als legitim, ja notwendig erachtet wird“.
[1] Caso Cappato („non solo hai diritto a chiedere che vengano interrotte cure non futili e salvavita ma hai diritto a decidere quanto deve durare il tuo processo di morte“ dictum della Corte Costituzionale italiana)
Ingeborg Waldherr
Ingeborg Waldherr ist Schauspielerin und Theaterregisseurin
Bereich
Kurzinfo zu Etty Hillesum Keßler
Vita
Ingeborg Waldherr ist Schauspielerin und Theaterregisseurin
Sie lehrt am Institut für Theaterpädagogik in Freiburg und an der Kunsthochschule Offenburg. Nach dem Studium der Philosophie und der Germanistik in Freiburg machte sie noch eine Schauspielausbildung in Berlin und studierte Regie in Essen. Neben etlichen Gastspielen und Theaterinszenierungen im In- und Ausland arbeitet Ingeborg Waldherr seit 2006 auch vermehrt als Dozentin. Aktuell engagiert sie sich auch in Projekten mit Jugendlichen und tritt mit Lesungen auf. Zu den ihr verliehenen Auszeichnungen gehören der Folkwangpreis für Regie und der Ordine della Stella della Solidarietà italiana.
Text zu Etty Hillesum Kessler
„Auch wenn uns nur eine enge Straße bleibt, auf der wir gehen dürfen, steht über dieser Straße der Himmel.“ (Etty Hillesum) Zeugnis einer Menschlichkeit –
im Kontext des Bündnisses für Menschlichkeit
Teil 1
Am Donnerstag, den 10. November 1941, schreibt eine jüdische Frau von 27 Jahren namens Etty Hillesum in ihrem Tagebuch „DAS DENKENDE HERZ DER BARACKE“:
„Lebensangst auf der ganzen Linie. Völliger Zusammenbruch. Mangel an Selbstvertrauen. Abscheu. Angst.“ Ein halbes Jahr später, im Juli 1942, Etty war schon im Durchgangslager Westerbork, lesen wir dann: „Gut, diese neue Gewissheit, dass man unsere totale Vernichtung will, nehme ich hin. (…) Die eine Gewissheit darf durch die andere weder geschwächt noch entkräftet werden. Ich arbeite und lebe weiter mit derselben Überzeugtheit und finde das Leben sinnvoll, trotzdem sinnvoll.“
Wie ist solch eine persönliche Entwicklung möglich?
Das letzte Lebenszeichen war eine Postkarte von ihr, die ein Bauer zufällig an den Bahngleisen Richtung Auschwitz fand. Er las: „Wir haben das Lager singend verlassen. Auf Wiedersehen!“ Zwei Monate später, am 30. November 1943, war sie tot.
Die holländische Jüdin Etty Hillesum reflektiert in ihrem Tagebuch ihr eigenes Leben und das Leben ihrer Freunde. Sie ist sich des Elends und des Unterganges ihres Volkes sehr bewusst. Trotzdem notiert sie, als sie bereits einige Zeit im Durchgangslager lebt:
„Ach, wir tragen alles mit uns, Gott und den Himmel, Hölle und Erde, Leben und Tod […] und die Umstände sind nie entscheidend, da es immer Umstände gibt, gute und schlechte […] Aber man muss sich im klaren sein, aus welchen Motiven man den Kampf aufnimmt, und man muss bei sich selbst anfangen, jeden Tag von neuem.“
Kurz vor dem angesagten Demonstrationszug der „Rechten“ am 19. März in Bruchsal unter dem Schlagwort „Tag der Heimattreue“ soll dies eine aufrüttelnde Mahnung sein. Mit Recht und notwendiger Weise wurde diesem Demonstrationszug das Aktionsbündnis „Wir für Menschlichkeit“ ein „Bürgerfest und eine Gegendemonstration als Zeichen des Widerstandes gegen die rechtsextremen Umtriebe in Bruchsal“ entgegenstellt. Ihm soll unterstützend ein „leuchtendes Zeugnis einer Menschlichkeit“ an die Seite gestellt werden.
Ettys Worte haben die Kraft, ein jedes Herz zu berühren und zu öffnen, ganz im Sinne der Fastenaktion der evangelischen Kirche „Sieben Wochen ohne Enge“, an die Pfarrer Ritzler in seiner Aschermittwoch-Predigt erinnerte.
(Ganzer Artikel unter: www.die-Kulturinitiative.de)
Etty Hillesum - Teil 2
Hier spricht eine Persönlichkeit aus der Sorge heraus, die innere Freiheit zu wahren. Sie lässt sich nicht bestimmen von „Aktion – Reaktion“, wie auch das Aktionsbündnis nicht bei einer Gegendemo stehen bleibt, sondern diese mit einem Fest der Menschlichkeit umrahmt. Es wird deutlich, dass Etty für sich einen Stand sucht, der ihr die persönliche Freiheit sichert.
Von links: Etty, Mutter Rebecca, Mischa, Jaap, Dr. Louis Hillesum
Wer war Etty Hillesum? (1914 – 1943) Sie war eine lebensbejahende Frau. Sie studierte und promovierte in Jura und slawistischen Sprachen in Amsterdam und bildete sich psychologisch weiter. Sie war 26 Jahre alt, als die Niederlande besetzt wurden und als Jüdin unmittelbar betroffen. Eine Zeit lang wurde sie begleitet von Julius Spier, einem Chiroanalytiker. Ebenfalls waren ihr literarische Begleiter Rilke und Augustinus, deren Schriften sie mit nach Ausschwitz nahm.
Gemeinsam mit ihren Eltern wurde sie in das Judendurchgangslager Kamp Westerbork und von dort aus nach Ausschwitz gebracht.
Von der Erfahrung einer Sinnlosigkeit zur Erfahrung eines sinnerfüllten Lebens, - trotz Naziterror
Wenige Zitate aus ihrem Buch beleuchten die rasante Entwicklung eines Menschen, der sich in eine bewusste Auseinandersetzung angesichts der drohenden Vernichtung begibt: Am 14. Juni 1941 schreib sie:
„Wieder Verhaftungen, Terror, Konzentrationslager, willkürliches Abholen von Vätern, Brüdern, Schwestern. Man sucht nach dem Sinn des Lebens und fragt sich, ob es überhaupt noch einen Sinn hat. … Jedenfalls habe ich zur Zeit allen Zusammenhang mit dem Leben und den Dingen verloren.”
Am 7. Juli 1943 lesen wir dann: _„_Es ist, als fielen jeden Augenblick mehr Lasten von mir ab, als wären alle Grenzen für mich aufgehoben, die heutzutage die Menschen und Völker trennen. In manchen Augenblicken kommt es mir vor, als wäre das Leben für mich durchsichtig geworden, und auch die Herzen der Menschen, ich schaue und schaue und begreife immer mehr, und ich werde innerlich immer friedvoller, in mir ist ein Vertrauen auf Gott, das mich zunächst durch sein rasches Wachstum fast ängstigte, das mir nun aber immer mehr zu eigen wir.“
Was war passiert? Woher nimmt sie die Kraft, so etwas sagen zu können? Sie selbst spricht von einer „Urkraft, (die darin) besteht, dass man, auch wenn man elend umkommt, bis zum letzten Augenblick das Leben als sinnvoll und schön empfindet in dem Gefühl, dass man alles in sich verwirklicht hat und dass es gut war zu leben.“
Etty Hillesum -Teil 3
Das denkende Herz der Baracke
Juli 1942_: “Das eine Mal ist es ein Hitler, ein andermal meinetwegen ein Iwan der Schreckliche, einmal ist es Resignation, ein andermal sind es Kriege, Pest, Erdbeben oder Hungersnot. Entscheidend ist letzten Endes, wie man das Leiden, das in diesem Leben eine wesentliche Rolle spielt, trägt und erträgt und innerlich verarbeitet und dass man einen Teil seiner Seele unverletzt über alles hinwegrettet.”_
Eine Haltung, die für sie zum Ursprung einer stetig wachsenden inneren Freiheit wird und zu prägnanten Urteilen über das führt, was um sie herum geschieht.
„Zur Erniedrigung sind zwei Leute notwendig. Einer, der erniedrigt, und einer, […] der sich erniedrigen lässt. Entfällt das letztere, […] dann verpuffen die Erniedrigungen in der Luft.“
Urteile, welche selbst menschliche Gefühle des Mitleides mit dem Feind zulassen konnten: Von was muss ein Mensch getragen sein, der solche Worte angesichts der Barbarei gegen sich selbst und seine Freunde schreiben kann?
“Er sah gequält und aufgeregt aus, übrigens auch recht unangenehm und schlapp. Am liebsten hätte ich ihn gleich in psychologische Behandlung genommen.”
Je intensiver ihre Auseinandersetzung wurde, desto mehr wurde sie zu einem Dialog mit dem Geheimnis, dem sie am Ende den Namen Gott gibt. Sie beginnt, die Welt um sich herum mit anderen Augen zu sehen. Im Vorwort zur Ausgabe „Das denkende Herz der Baracke“ zitierte der Herausgeber Gaarlandt, was sie kurz vor ihrem Tode über sich selber schrieb:
„Ich ruhe in mir selbst. Und jenes Selbst, das Allertiefste und Allerreichste in mir, in dem ich ruhe, nenne ich Gott. (…) und sie sagen: mich sollen sie nicht in ihren Klauen bekommen. Und sie vergessen, dass man in deinen Armen in niemandes Klauen mehr ist.“
Wer wünschte sich nicht diese Freiheit für sein eigenes Leben? Eine Freiheit, geprägt von Mitleid mit den Leidenden, denen sie eine Stimme geben möchte, wie es das nebenstehende Zitat zeigt.
Eine Freiheit, die sogar angesichts der eigenen Vernichtung noch Erbarmen mit dem Feind empfinden kann.
Wir wünschen uns allen, dem Bündnis für Menschlichkeit, allen teilnehmenden Personen, den Menschen, für die sie eintreten und gegen die sie auftreten, ein Gespür für diese Menschlichkeit.
(Hubert Keßler, Julia Meisel, Kulturinitiative e.V.)
(Ganzer Artikel unter: www.die-Kulturinitiative.de)
(Die Zitate sind dem rororo Band „Das denkende Herz, Die Taschenbücher von Etty Hillesum 1941-1943 entnommen.)
Dimitris Pekas
Dimitris Pekas ist Cellist und tritt vor allem als Solist auf
Bereich
Etty Hillesum
Vita
Er wurde in Griechenland geboren und absolvierte dort sein Musikstudium, das er dann an der Musikhochschule Freiburg fortsetzte. Er nahm an diversen Meisterkursen teil, unter anderem bei J.Starker, J.Pem, X. Jankovich und M.Horstein.
Er unterrichtet an Musikschulen im Raum Freiburg und wirkt bei Theaterproduktionen mit, unter anderem auch bei der Performance Odyssee von Ingeborg Waldherr mit Gastspielen in Padua, Hannover und Basel.
Zusammenhalt im Pluralismus - Facetten einer Kultur der Begegnung- Die Antwort des Christentums
Interaktive Homepage zur Ausstellung
Vorträge im Rahmen der Ausstellung**
Professor Klaus Berger
Vita
Prof. Dr. Klaus Berger,
Geboren 25. November 1940 in Hildesheim.
Nach dem Abitur in Goslar Studium der Theologie, Philosophie und orientalischer Sprachen (Aramäisch, Syrisch,
Äthiopisch, Arabisch) in München, Berlin und Hamburg.
1967 Promotion, 1971 Habilitation im Fach Neues Testament, 1970 Dozent für Neues Testament und altchristliche Literatur
an der Rijksuniversität in Leiden.
1974 bis 2006 (Emeritierung) Professor für Neues Testament an der Universität Heidelberg.
Mit zahlreichen Büchern hat er einer großen Zahl von Menschen einen Zugang zur Bibel und zum christlichen Glauben eröffnet. Aufgrund seiner Ausbildung in Judaistik, Orientalistik, Patristik und Liturgik versucht er, für die Exegese neue Denkwege zu erschließen, was ihm oft die Kritik der Fachkollegen einträgt. –
Der provokante Querdenker hat nicht nur seiner Fachwissenschaft in zahlreichen Publikationen wichtige, oft umstrittene Impulse gegeben, er hat auch Studierzimmer und Katheder immer wieder verlassen, um in öffentlichen Diskussionen, in der Presse und in Vorträgen (bis zu 160 im Jahr) die Ergebnisse seiner Forschungen einem breiten Publikum nahe zu bringen. Im Zusammenhang damit sind viele allgemeinverständliche Bücher entstanden, die aus der theologischen Arbeit heraus Impulse für ein Leben als Christ heute geben.
Exeget Heidelberg, Kenner der frühchristlichen Schriften
Themen
Zurück auf Null. Lernen von den frühen Christen?
Lache nicht vorschnell über jemanden, der einen Schritt zurückgeht. Er nimmt vielleicht nur Anlauf (Hl. Hieronymus)
Vortrag
Adolf und MaryGio Diefenhardt
Vita
Maria Giovanna und Adolf Diefenhardt - Kurzvorstellung
Sie sind seit mehr als 26 Jahren verheiratet und haben 6 Kinder. Kennengelernt haben sie sich in Uganda, wo sie als Grundschullehrerin in einer italienischen, internationalen Schule arbeitete und er in einem Buschkrankenhaus im Norden Uganda über mehrere Jahre seinen Entwicklungsdienst leistete.
18 Jahre lebten sie mit ihren in Afrika Kindern in Uganda und Kenia. Zuerst war Dr. Diefenhardt (Arzt und Theologe) über knapp 8 Jahre Leiter eines Krankenhauses in Kitgum – während dieser Zeit war er auch verantwortlich für die medizinische Betreuung von knapp 20.000 Flüchtlingen aus dem Südsudan. Während 6 Jahren war er Regionalkoordinator für Gesundheitsprojekte von Malteser International in mehreren afrikanischen Ländern, besonders im Kongo und Südsudan. Zwischenzeitlich arbeitete er als stellvertretender Geschäftsführer bei der Deutschen Lepra- und Tuberkulosehilfe von 2004 bis 2011 und war verantwortlich für mehr als 300 Projekte in mehr als 30 Ländern weltweit. Danach übernahm er zwischen 2011 und 2015 in einem größeren kirchlichen Krankenhaus Lubaga Hospital in Kampala/Uganda die Verantwortung als Medizinischer Direktor und CEO. Seit August 2015 arbeitet er wieder als Arzt für Allgemeinmedizin und medizinischer Leiter des Gesundheitsdienstes des Josefshauses in Herten/Rheinfelden, einer kirchlichen Einrichtung, die über 600 Menschen mit geistigen und Mehrfachbehinderungen betreut und begleitet.
Die ärztliche Tätigkeit unterstützt durch die Familie haben sie immer wieder zu Menschen geführt, die besonders durch Armut, Krieg oder stigmatisierende Krankheiten und soziale Marginalisierung herausgefordert sind und mehr als Andere auf eine menschliche Begleitung angewiesen sind.
Themen
Familie heute - unausweichliche Ernüchterung oder Weg zum Anderen?
Gertrud Brückmann
Gertrud Brückmann
Bereich
Was uns geprägt hat
Vita
Vita Gertrud Brückmann
Gertrud Brückmann, Religionspädagogin i. R., unterrichtete 30 Jahre in den Realschulen Bruchsal und Bretten.
Kommunalpolitisch gehörte sie 24 Jahre dem Stadtrat der großen Kreisstadt Bruchsal an.
Außerdem war sie 10 Jahre Kreisrätin im Kreistag des Landkreises Karlsruhe.
Durchgehend seit 60 Jahren ehrenamtlicher Einsatz in der Pfarrgemeinde St. Josef, Bruchsal.
Zunächst als Elternbeiratsvorsitzende im Kindergarten, im Wohnviertelapostolat, Familienkreis, Sakramentenkatechese, im Pfarrgemeinderat, davon 6 Jahre als Vorsitzende.
Derzeit ehrenamtlich tätig als:
Lektorin und Kommunionhelferin und seit 20 Jahren Vorsitzende des Altenwerkes St. Josef.
Sprecherin im Bildungswerk der Seelsorgeeinheit St. Vinzenz.
Im ökumenischen JA/WIR Kreis = (Junge Alte/Wir im Ruhestand) Kuratoriumsmitglied.
Ehrenamtlich tätig in der Gruppe Nais AG 3, = (Neues Altern in der Stadt), „Geistig fit und aktiv“.
Seit 10 Jahren, nach einer dreimonatigen Ausbildung, Gästeführerin in der Stadt Bruchsal und gute Kennerin der Geschichte Bruchsals
Ausstellung Stadtkirche Bruchsal 31.3 - 30.7.
Eintritt frei - außerhalb der Gottesdienstzeiten
Für die Schulen - Interaktive Homepage zur Ausstellung
Ausstellung
Ausstellung 2.ter Teil
Interaktive Arbeitsmöglichkeiten
Schule Arbeitsblätter und interaktive Arbeitsmöglichkeiten
Themen
Hinweis
Übersicht der Arbeitsmöglichkeiten
Texte der Ausstellung
usw.
Titelblatt
Titelblatt der Ausstellung Wissenschaftler
Ausstellung Inhaltsangabe
Einführung
Zeugen eines gegenwärtigen Ereignisses
von Stefano Alberto
Die Sammlung der zahlreichen Fundstücke (viele von ihnen waren bisher nicht ausgestellt) ist in vier große Teile gegliedert und möchte ein Zeugnis der Echtheit des christlichen Ereignisses sein, wie es auf dem Schauplatz der Geschichte aufgetreten ist (»Von der Erde…«) und wie es sich in Zeit und Raum verbreitet hat (»…zu den Völkern«).
Von der Erde
Gott wurde für den Menschen durch eine menschliche Wirklichkeit gegenwärtig, in einer ganz bestimmten Umgebung, den gleichen Bedingungen unterworfen wie alle Menschen in jenem geschichtlichen Moment, den Er gewählt hat, um sich zu offenbaren. Dieses Sich-Zeigen ist die Erfüllung der Neuheit der biblischen Offenbarung, die dazu bestimmt ist, die Begriffe von Zeit und Geschichte zu revolutionieren. Sie bricht mit der zyklischen Auffassung von Geschichte und Zeit in der antiken Welt (die Zeit entwickelt sich in einem ewigen Zyklus, in dem sich alles wiederholt in immer wiederkehrenden, gleichförmigen geschichtlichen Abläufen). »Das, was sich dem Ewigen am meisten nähert, ist die Tatsache, dass sich die gleiche Zeugung stets von neuem wiederholt«, sagte Aristoteles in seinem Werk “De Generatione et Corruptione”.
Die Zeit und die Geschichte dienen hingegen der Bibel als Instrumente der Offenbarung des Heilsplanes Gottes: es gibt einen Anfang (arche) und ein Ende (telos), innerhalb derer sich nach und nach die Geschehnisse entwickeln, die dem Verständnis des Heilsplans Gottes dienen.
Gott macht sich dem Menschen kund, indem er in die Zeit eintritt und sich als Herr der Geschichte offenbart. Dies geht so weit, dass er sich mit einem geschichtlichen Detail identifiziert durch die Erwählung eines Volkes, »des kleinsten aller Völker«, des Volkes Israel (Dt 7,7). Das jüdische Volk mit seiner Geschichte wurde von Gott als pädagogisches Instrument gewählt, als Einführung, um die Art Seines Eingreifens in der Welt deutlich zu machen.
Genau inmitten dieses Volkes wird Gott selber eine menschliche Gegenwart unter den Menschen: »Als aber die Zeit erfüllt war, entsandte Gott seinen Sohn, geboren aus einer Frau, dem Gesetz unterstellt« (Galater 4,4).
Das Geheimnis ist also in die Menschheitsgeschichte in einem bestimmten Augenblick »in der Zeit und von der Zeit« ( T.S.Eliot) eingetreten (»Im fünfzehnten Jahr der Regierung des Kaisers Tiberius, als Pontius Pilatus Statthalter von Judäa war, Herodes Fürst von Galiläa, sein Bruder Philippus Fürst der Landschaft Ituräa und Trachonitis und Lysanias Fürst von Abilene, unter den Hohenpriestern Hannas und Kajaphas« , Lukas 3,1 ff), und in einem bestimmten Land: das Land, das Abraham verheißen worden war, das Land der zwölf Stämme Israels, das Land der Propheten, das Land, das die ersten Schritte Jesu von Nazareth sah, seine ersten Begegnungen mit den Jüngern, mit Johannes und Andreas (Joh.1,35), das Land, das seine Predigten hörte, das seine Wunder sah, seinen Tod und seine Auferstehung.
Zeugnisse aus dem Land Palästina und aus dem komplexen jüdischen Umfeld zur Zeit Jesu sind im ersten Teil der Ausstellung zusammengestellt. Einen entscheidenden Beitrag zu der hervorragenden dokumentarischen Qualität hat das Jerusalemer Museum »Israel Antiquities Authority« geleistet. Es handelt sich hierbei nicht nur um Zeugnisse von den ersten Anfängen des Christentums, sondern auch um historische Daten, die mit der Zeit Christi und den ersten christlichen Gemeinden verbunden sind.
Von großer Bedeutung ist auch der vertiefende Teil, der der „schriftlichen Tradition“ gewidmet ist. Diesen Teil betreut der Direktor dieser Ausstellung, C. P. Thiede, persönlich. Die absolute Neuheit dieses Teils der Ausstellung besteht in der Tatsache, dass hier wie nie zuvor einige der ältesten Zeugnisse der Schriften des Neuen Testaments gesammelt und gemeinsam ausgestellt worden sind. Besondere Aufmerksamkeit verdienen neben den Papyri von Oxyrhynchos (mit Stellen aus dem Lukas- und Johannes-Evangelium) die Fragmente des Matthäus-Evangeliums aus dem Magdalen College in Oxford, die erst kürzlich von Thiede identifiziert wurden und vor das Jahr 70 nach Christus datiert werden. Außerdem wurde es zum ersten Mal gestattet, die Papyri der Grotte 7 von Qumran außerhalb Israels auszustellen. Hierunter befindet sich das mittlerweile berühmte 7Q5, das nicht später als 50 n. Ch. datiert wird, und das O’ Callaghan als Mk, 6, 52-54 identifiziert. Diese neuesten papyrologischen Entdeckungen weisen auf eine Datierung der Evangelien auf eine Zeit um 50 n. Chr., aber nicht später. (d.h. auf eine Zeit, die so nahe an den erzählten Ereignissen ist, dass jegliche Mythisierung des Geschehenen auszuschließen ist). Dadurch wird die Geschichtlichkeit und der Wert des authentischen Zeugnisses darüber, was Jesus Christus »während Seines Lebens unter den Menschen wirklich lehrte und wirkte, aufgewertet.« ( Dei Verbum 19). Diese Entdeckungen, die bezüglich der Datierung der Evangelien mit denen anderer wissenschaftlicher Studien übereinstimmen (z. B. mit den linguistischen Studien über das aramäische Substrat in den Evangelien von J.Carron und J. Garcia in Madrid, den Schülern von Herranz Marco), haben eine heftige Debatte eröffnet, die noch andauert. In ihr treten klar die Grenzen vieler Theorien der Exegese zu Tage, die noch einem rationalistischen Dogmatismus a la Bultmann verhaftet sind. In dieser Theorie wird auf der einen Seite die Auffassung vertreten, dass eine unüberwindliche Kluft zwischen Glaube und Geschichte besteht. Jegliches historische Fundament des christlichen Ereignisses wird bestritten, stattdessen wird es auf einen Mythos oder eine theologische Konstruktion der christlichen Gemeinden reduziert. Andererseits wird ein Glaube an Christus, bei dem keine Geschichtlichkeit vorzuweisen ist, unvernünftig; er reduziert sich auf einen gefühlsmäßigen Impetus.
Dagegen ist nur eine Vernunft, die sich nicht a priori der Möglichkeit verschließt, dass das Geheimnis in die Geschichte eintritt (d. h. nur eine Vernunft, die sich selbst treu bleibt), fähig, alles aufzuwerten, was die moderne Forschung über die Evangelien anzubieten hat, auch hinsichtlich ihres historischen Wertes, d. h. Gedächtnis eines wirklich stattgefundenen Ereignisses zu sein.
Zu den Völkern
Das christliche Ereignis, das fast unhörbar in die Welt gekommen ist, wie ein Same in die Erde, hat die Menschen aller Zeiten berührt und einen ununterbrochenen menschlichen Fluss geschaffen, der noch nach 2000 Jahren in Form einer Wirklichkeit fortdauert, die in der Gegenwart erfahrbar ist.
»Geht und verkündigt es allen Völkern. Siehe, ich bin bei euch alle Tage bis ans Ende der Welt« (Mt 28, 19 ff, Mk 16,15, Lk 24,47). Es ist der Anstoß zu einem neuen Leben, das, ausgehend von den ersten Zwölf in Palästina, verschiedenen Völkern und Kulturen begegnet ist, bis an die Grenzen der Erde. Es hat allen die Erfahrung einer menschlichen Erfüllung vorgeschlagen und so innerhalb der normalen Umstände des menschlichen Lebens den Ursprung einer neuen Geschichte gesetzt. Das Leben der ersten Gemeinde, die sich den Augen der Welt zeigt, ist eine soziologische Wirklichkeit ( diejenigen, die in Jerusalem »einmütig beisammen waren in der Halle Salomos«, Apg 5,12); sie ist gekennzeichnet durch das Bewusstsein der Gegenwart des gestorbenen und auferstandenen Christus.
Jene Menschen haben ihren Weg in der Welt mit der Gewissheit begonnen, die Fortdauer des auferstandenen und gegenwärtigen Christus zu sein, der unter ihnen und durch sie wirkte. Dieses Bewusstsein wurzelte in dem, was die ganze Geschichte des Volkes Israel begleitet hat, d. h. dem Bewusstsein, Objekt einer Wahl (oder Erwählung) durch Gott zu sein, »das Volk zu sein, das ihm gehörte«. So wie für das Alte Testament bleibt der Begriff der Wahl (oder Erwählung) durch Gott auch für das christliche Leben ein grundlegender Begriff. Er wurde aber jetzt revolutioniert und vollendet durch das Ereignis Christi: ein neues Volk Gottes wurde geboren, das nicht mehr ethnischen Ursprungs war, sondern bestimmt war durch die Zugehörigkeit zu Christus, die im Glauben gelebt und in der Taufe begründet war.
Paulus kann somit in seinem Brief an die Galater sagen: »Denn ihr alle seid Söhne Gottes durch den Glauben an Christus Jesus. Alle nämlich, die ihr auf Christus getauft wurdet, habt Christus angezogen. Da gilt nicht mehr Jude und Grieche, nicht Sklave und Freier, nicht Mann und Frau. Denn alle seid ihr eins in Christus Jesus. Seid ihr aber in Christus, so seid ihr Abrahams Nachkommenschaft und der Verheißung gemäss Erben«(Gal 3, 26-29).
Die gleiche Auffassung betont Paulus in seinem Brief an die Christen in Kolossä. «Da gibt es nicht mehr Griechen oder Juden, Beschnittene oder Unbeschnittene, Fremde, Skythen, Sklaven oder Freie, sondern Christus ist alles und in allen« ( Kol 3,11). Und weiter an die Christen in Korinth: »Durch den einen Geist wurden wir in der Taufe alle in einen einzigen Leib aufgenommen, Juden und Griechen, Sklaven und Freie; und alle wurden wir mit dem einen Geist getränkt« (1 Kor 12,13) .
In der christlichen Gemeinde vertieft sich das Bewusstsein, das neue Volk Gottes zu sein, hin zu der Auffassung, der geheimnisvolle Leib Christi zu sein, in einer ontologischen Verbindung mit Christus zu stehen, die Verlängerung Christi in der Geschichte zu sein, die geheimnisvolle Fortdauer des Herrn in Zeit und Raum.
Die großen ethnisch-kulturellen Unterschiede (Jude-Grieche, Grieche-Heide) und sozialen Unterschiede (Sklave-Freier, Mann-Frau) werden nicht abgeschafft, sondern in ihrem verabsolutierenden Anspruch überwunden durch die Neuheit des christlichen Ereignisses.
»Ist also einer in Christus, ist er eine neue Schöpfung; das Alte ist vergangen, siehe, Neues ist geworden«
(2 Kor 5,17). Der Begriff »neue Schöpfung«, der in den neutestamentlichten Schriften oft auftaucht (z.B. Gal 6,15; Eph 4,23; Kol 3,9; 1Pt 23; Gal 1,18), deutet darauf hin, wie sich in der Welt diese neuartige Menschlichkeit langsam verankert. Bei den ersten christlichen Gemeinden ist der Alltag durch die Erfahrung der Heiligkeit gekennzeichnet, begleitet von dem Ereignis von Wundern, durch die Christus seine Gegenwart in der Geschichte bezeugt.
Beispielhaft ist in diesem Zusammenhang gerade die eindrucksvolle persönliche Geschichte des Saulus, geboren in Tarsus in Zilizien, römischer Staatsbürger, in Jerusalem ausgebildet in der Schule des Gamaliel. »Ich wurde am achten Tag beschnitten, bin aus dem Volk Israel, vom Stamm Benjamin, ein Hebräer von Hebräern, lebte als Pharisäer nach dem Gesetz, verfolgte voll Eifer die Kirche und war untadelig in der Gerechtigkeit, wie sie das Gesetz vorschreibt« (Phil 3, 5-6)** .**
Auf dem Weg nach Damaskus, wohin er gehen wollte, um die Christen zu verfolgen, hatte Saulus ein Erlebnis, das seinem Leben eine völlige Wende brachte (Ap. 9,1-19;22;26,12-18) und ihn zu Paulus machte, dem Apostel der Völker. Angefangen bei den ersten, die Christus folgten und seine Mission fortsetzten, spürt man den Aufbruch eines neuen Lebens, das Palästina, Kleinasien, Griechenland und Rom ergreift, die oikoumene, d.h. die ganze bewohnte Welt. Wie Eusebius in seiner Kirchengeschichte berichtet, wurde sie von den Aposteln zur Evangelisierung in Zonen aufgeteilt, in die sie dann getrennt zogen, mit dem Bewusstsein, dass das christliche Ereignis durch seine Universalität eine Neuheit für jeden Menschen war.
Es gab auch andere strukturelle Faktoren, die die außergewöhnlich rasche Ausbreitung des Christentums auch außerhalb Palästinas schon ab dem 2. Jahrhundert erleichterten: die bestehenden Kommunikationswege und Handelswege sowie städtische und kosmopolitische Einflüsse. Aber sie sind nicht der einzige Grund für die weite Verbreitung des Vorschlags einer allumfassenden Befreiung, die das Christentum den Menschen jeder Ethnie, Kultur und sozialen Stellung machte.
Das Christentum präsentierte sich mit der durchdringenden Kraft einer radikalen Andersartigkeit. Es ging gegen den Strom des Unverständnisses, der Missverständnisse und der Verfolgungen, und es übte gleichzeitig auf die Völker, die das Heil erwarteten, eine Anziehungskraft aus, die nicht mehr rückgängig zu machen war.
Die christlichen Gemeinden im gesamten Römischen Reich entstanden und verbreiteten sich innerhalb einer Vielfalt von Völkern, Kulturen und verschiedenen religiösen Systemen, deren Elemente sich oft in einem Synkretismus von Riten und Überzeugungen vermischten. Jede christliche Gemeinde, so klein sie auch war, verstand sich als Teil und in Funktion der Gesamtkirche. Sie vertrat sie ganz und verkörperte das Geheimnis jener Berufung, die so stark im Bewusstsein der ersten Christen verankert war.
Die Universalität des Christentums war eine Folge der gelebten Erfahrung der Einheit der Kirche (des Glaubens, der Liturgie, der Autorität). Ihr lag eine andersartige Auffassung, ein andersartiges Gefühl und eine andersartige Praxis zugrunde, synthetisch mit dem Begriff Gemeinschaft (koinonia) ausgedrückt. Diese komplexe Wirklichkeit drückte sich nicht nur im persönlichen Aspekt der Zugehörigkeit des einzelnen Gläubigen zum heilsspendenden Geheimnis Christi in der Kirche, seinem Leib, durch die Sakramente (Taufe und Eucharistie) aus, sondern auch in einer neuen Moralität. Sie entstand aus einer Änderung des Urteils (metanoia) und des Handelns (caritas), das zum missionarischen Aufbruch und zum Zeugnis vor der Welt und der politischen Macht wurde, bis hin zum Martyrium, welches als Teilhabe am siegreichen Opfer von Christus selbst gelebt wurde.
Der Begriff Gemeinschaft weist auch auf die Entstehung und Strukturierung eines institutionell-hierarchischen Aspektes hin: Die Kirche gründet auf Petrus und den Aposteln. Ihre Nachfolger üben im Namen Christi die Autorität aus: durch die Lehre des depositum fidei und durch die Kraft, die göttliche Wirklichkeit mitzuteilen (Sakramente). »Dies ist die Lehre, dies ist der Glaube, den die Kirche erhalten hat. Und obgleich sich dieser Glaube im ganzen Universum verbreitet hat, bewahrt ihn die Kirche sorgfältig, als wäre es ein einziges Haus, in dem sie wohnt. Sie glaubt mit demselben Glauben an jedem Ort an all diese Dinge. Sie predigt, lehrt und gibt weiter auf eine einzige Weise, wie aus einem Mund. Die Sprachen unterscheiden sich, je nach Völkern, aber die Kraft der Überlieferung ist eine einzige. Es ist derselbe Glaube, den die Kirchen in Germanien, Iberien, bei den Kelten, im Orient, in Ägypten, in Libyen und im Herzen der Welt ( d. h. Palästina) bekennen und überliefern« (Irenäus, Adversus haereses, I, 10,2).
Die oikoumene bedeutet also im Bewusstsein der Christen nicht nur die ganze bewohnte Welt, sondern die Vision des Reiches Christi, wie es die ganze Welt umfasst, alle Zeiten und alle Orte. Mit dem Wort oikoumene bezeichnete man also das menschliche, soziale und kulturelle Subjekt, das fähig war, das gesamte Universum zu umarmen.
Die christliche Ökumene erweist sich also im Vergleich zu der synkretistischen Toleranz der griechisch-römischen Kultur als radikal erneuernd. Sie ist Überwindung der Schemata der Welt und zugleich Aufwertung von allem, was in der Wirklichkeit gut, wahr und gerecht ist.
»Gleicht euch nicht dieser Welt an, sondern wandelt euch und erneuert euer Denken, damit ihr prüfen und erkennen könnt, was der Wille Gottes ist: was ihm gefällt, was gut und vollkommen ist« (Röm 12,2). Aus der gelebten Begegnung mit Christus, die die Existenz ergreift und sie umwandelt, entsteht eine neue Sicht seiner selbst und des Lebens. Justin konnte so behaupten: »Jede Wahrheit, von welchem Menschen auch ausgesprochen, gehört uns Christen, denn wir (…) beten den Logos an, der aus Gott hervorgeht« (Justin, Apologie 13). Dort wo hinsichtlich der höchsten Wahrheit, der Gestalt Christi, Klarheit besteht, erweist sich im Blick auf Ihn alles, dem man begegnet, als gut. Diese neue Auffassung ( »Soweit ich aber jetzt noch in dieser Welt lebe, lebe ich im Glauben an den Sohn Gottes, der mich geliebt und sich für mich hingegeben hat« , Gal 2,20) dringt in alle Aspekte der Realität ein, vom intensiven Dialog mit der heidnischen Kultur (mit der Entstehung der christlichen Apologie), bis hin zum Realismus, der die sozialen und politischen Beziehungen mit der Autorität des Römischen Reiches kennzeichnet; von der Entstehung neuer künstlerischer Ausdrucksformen bis hin zu den alltäglichsten Aspekten der Existenz. »Prüft alles und behaltet das Gute« (1 Thess 5,21).
Der kulturelle Wert dieser Ausstellung in Rimini besteht darin, dass sie die unverkürzbare Neuheit des Christentums in seinen geschichtlichen Ursprüngen bewusst wieder vorschlägt. Dies wird durch die Ausstellung einer eindrucksvollen und bis jetzt hinsichtlich Qualität und Quantität einzigartigen Sammlung archäologischer Zeugnisse ermöglicht. Sie begnügt sich jedoch nicht allein mit dem kulturellen Interesse an der Vergangenheit, wenngleich diese beeindruckend und bewegend ist, so wie die Anfänge des christlichen Ereignisses. Die Ausstellung »Von der Erde zu den Völkern« gründet ihre Botschaft auf einem Interesse an der Gegenwart. »Das Christentum ist eine lebendige Wahrheit, die niemals alt werden kann. Manche sprechen davon, als sei es ein Geschehnis in der Vergangenheit, das nur indirekt Gewicht im heutigen Leben hat. Ich kann nicht zugestehen, dass man es in die Vergangenheit verbannt. Es hat ganz sicher seine Wurzeln in einer ruhmreichen Vergangenheit, aber seine Kraft ist in der Gegenwart« (J.H. Newman, Entwurf einer Zustimmungslehre). Jene Anfänge von vor 2000 Jahren haben sich nicht in einer Tradition erschöpft, die viele zeitgenössische Intellektuelle für unwiderruflich tot halten und auf die sie wie auf vertrocknete Blätter an den Ästen des Baumes der Geschichte schauen. Und auch viele Christen betrachten sie mit einer ehrfurchtsvollen und rührseligen Nostalgie, die letztendlich das Leben nicht befruchtet. Eigentlich besteht eine seltsame Parallelität zwischen der Krise, in der sich die hellenistische Kultur befand, als das Christentum in die Menschheitsgeschichte eingedrungen ist, und der Verzweiflung (die als Mangel eines Sinnes für die eigene Existenz erfahren wird), die die heutige Mentalität in weiten Bereichen durchdrungen hat. Damals wie heute werden Zeit und Geschichte, die offensichtlich keine Bedeutung haben, letztendlich als Feinde des Lebens gelebt, eines Lebens, das keine Gegenwart hat, gefangen zwischen den bitteren Enttäuschungen der Vergangenheit und den beängstigenden Unsicherheiten der Zukunft. Die einzige mögliche Lösung, die einzige »Weisheit« (von einigen »Weisen« unserer Zeit vorgeschlagen, die sich - nicht zufällig - auf die »Weisen« von damals berufen), scheint darin zu bestehen, die unausweichlichen Gesetze des Werdens zu akzeptieren und sich den blinden Kräften der Natur zu ergeben, gestern im Namen des Schicksals und der Unausweichlichkeit, heute im Namen des Nichts. Aber in dieser Verneinung der Wirklichkeit und der Gegenwart wird das Herz mit seinen ursprünglichen Bedürfnissen nach Wahrheit, Schönheit und Glück gedemütigt. Und selbst die Vernunft des Menschen wird gedemütigt. Denn wenn sie frei von Vorurteilen wäre, würde sie von ihrem Wesen her ununterbrochen der Vorahnung eines letzten Sinnes folgen, der dem Leben zugetan ist. Sie hielte sich die Möglichkeit einer Antwort offen auf die unausweichliche Dringlichkeit einer Bedeutung für die Existenz .
Die Zeugnisse der Anfänge des Christentums sind nicht Zeichen einer ruhmreichen Vergangenheit, sondern der Wirklichkeit (d.h. der Möglichkeit) eines Beginns, der innerhalb des menschlichen Horizontes gegenwärtig ist. Dieser Beginn ereignet sich wie vor 2000 Jahren von neuem im Leben von Männern und Frauen, in denen der Geist Christi nicht aufhört, »dasselbe Staunen des Johannes und Andreas angesichts des christlichen Ereignisses« hervorzurufen« (L. Giussani, Auf der Suche nach dem Angesicht des Menschen, Mailand 1995). Wer an diesem gegenwärtigen Ereignis teilnimmt, für den sind die historischen Zeugnisse eine begeisternde Bestätigung seiner Vernünftigkeit, d. h. seiner Menschlichkeit. Aber sie stellen auch für alle, die sich ernsthaft mit der eigenen Existenz beschäftigen wollen, eine Herausforderung dar, der sich die Vernunft öffnen kann (die sich nicht von vornherein aus reinem Vorurteil der Möglichkeit verschließen möge, dass das Geheimnis in die Geschichte eintreten und in Zeit und Raum unserer Gegenwart angetroffen werden könnte).
Stefano Alberto lehrt Theologie an der katholischen Universität Sacro Cuore in Mailand